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   BGH, 25.06.1981 - 4 StR 302/81   

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https://dejure.org/1981,5152
BGH, 25.06.1981 - 4 StR 302/81 (https://dejure.org/1981,5152)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1981 - 4 StR 302/81 (https://dejure.org/1981,5152)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1981 - 4 StR 302/81 (https://dejure.org/1981,5152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts - Anforderungen an eine willentliche Ingangsetzung einer neuen Kausalreihe - Annahme der Mitursächlichkeit aufgrund des in-dubio-pro-reo-Grundsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktritt vom beendeten Versuch - Verhinderung des Eintritts des Taterfolgs (subjektive Komponente)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 514
  • VRS 61, 262
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.03.1981 - 4 StR 80/81

    Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch - Erforderlichkeit der freiwilligen

    Auszug aus BGH, 25.06.1981 - 4 StR 302/81
    Der Täter verhindert die Vollendung der Tat, wenn er willentlich eine neue Kausalreihe in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mindestens mitursächlich wird (BGH, Urteil vom 19. März 1981 - 4 StR 80/81).
  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes

    Soweit es die Mordversuche betrifft, sind die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts gemäß § 24 Abs. 1 Halbsatz 2 StGB erfüllt, denn der Angeklagte hat nach den rechtsfehlerfrei in Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo (vgl. dazu BGH VRS 61, 262, 263) getroffenen Feststellungen freiwillig die Vollendung der Tat verhindert.

    Maßgeblich ist, dass er beim Einschalten der Scheinwerfer - nicht ausschließbar (UA 33/34) - davon ausging, dass der Unfall dadurch noch vermieden werden konnte (vgl. BGH VRS 61, 262, 263), mithin den für möglich gehaltenen Todeserfolg nicht mehr billigte.

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Die Tat verhindert, wer bis zu dem Zeitpunkt, in dem er den Erfolg nicht mehr abzuwenden vermag (BGH StV 1981, 515, 516), eine neue Kausalkette in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mit ursächlich wird (BGH StV 1981, 514, 515; NJW 1985, 813).
  • BGH, 07.11.1984 - 2 StR 521/84

    Vorausetzungen für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts -

    Der Täter verhindert die Vollendung der Tat, wenn er willentlich eine neue Kausalreihe in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mindestens mitursächlich wird (BGH, Urteile vom 19. März 1981 - 4 StR 80/81 - und vom 25. Juni 1981 - 4 StR 302/81 -).
  • BGH, 24.05.1982 - 4 StR 206/82

    Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch - Maßgeblichkeit des Bestehens

    Ob B. tatsächlich in Lebensgefahr schwebte, ob dieser möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt ohne das Zutun des Angeklagten hätte gefunden und ärztlich versorgt werden und ob der Angeklagte für die Rettung des Walter B. etwa noch mehr hätte tun können, ist für die Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 2 StPO ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1980 - 4 StR 665/79 - bei Holtz MDR 1980, 453; BGH, VRS 61, 262; BGH, Beschluß vom 19. Januar 1982 - 1 StR 813/81, jeweils m.w.Nachw.).
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